Die Sache mit AdWords


Vorneweg: AdWords und AdSense sind zwei unterschiedliche Dinge und auch steuerlich und buchhalterisch unterschiedliche Dinge, wenn auch beide zu den (sonstigen) Elektronischen Leistungen zählen.

Hier geht es um AdWords, sprich: Google wird dafür bezahlt für einen (für das eigene Produkt/den eigenen Betrieb) Werbung zu machen. Ein Unternehmen aus dem Ausland erbringt also eine bestimmte elektronische (Dienst) Leistung für einen.

Und damit ist AdWords ein feines Beispiel für das Reverse Charge Verfahren aus dem § 13b Umsatzsteuergesetz.

Die Frage nach dem Warum, Wieso und Weshalb wird übrigens hier ein klein wenig beleuchtet:

Die Sache mit dem Reverse Charge Verfahren

Zurück zu AdWords und einem einfachen Beispiel:

Google schreibt eine netto Rechnung mit Vermerk auf die Umkehrung der Steuerschuld (Bestimmungslandprinzip) über 100 Euro. Diese wird dann in DE von einem selber mit 19 Prozent versteuert. Die 19 Euro werden dann bei der nächsten Voranmeldung gesondert (Leistungesempfänger als Steuerschuldner) abgeführt und die 100 Euro als Betriebsausgabe geltend gemacht.

In Umsatz ist ein Beispiel Dokument mit Beispiel Buchungen eingebaut, das unter anderem auch AdWords (Creative Cloud und Co) behandelt: » Menü » Hilfe » Beispielbuchungen öffnen …

Dies gilt genauso für alle anderen aufgeführten '13b' Leistungen. Und vor allem gilt dies auch für Kleinunternehmer, die ansonsten keine Voranmeldung abzugeben haben. Also bitte in dem Fall unbedingt beachten!