Die Sache mit der Voranmeldung


Dies ist ein allgemeiner Artikel über die Voranmeldung. Es gibt einen eigenen, umfangreichen speziell nur für das Umsatz Programm und wie man ganz einfach seine Voranmeldung mit nur zwei bis drei Klicks erledigen kann: Die Sache mit der Umsatz Voranmeldung

Wer sich selbständig gemacht hat, kein Kleinunternehmer ist und nicht umsatzsteuerbefreit ist, der muss (zumindest in Deutschland) regelmäßig seine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Regelmäßig meint in Deutschland:

  • bis zum 10. nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraumes

Das meint, wer seine Voranmeldung monatlich einzureichen hat, der muss dies für den Januar spätestens am 10. Februar und wer seine Voranmeldung quartalsweise einzureichen hat, der muss seine Voranmeldung für das erste Kalendervierteljahr spätestens bis zum 10. April eingereicht haben.

Woher man jetzt weiß, ob man seine Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben muss?

  • im ersten Jahr wird immer monatlich eingereicht

Danach richtet sich der Zyklus nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Wer im letzten Jahr eine Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro hatte, also weniger als 1.000 Euro eingenommener Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt zurück zahlen musste, der wird in aller Regel von der Abgabe einer Voranmeldung befreit. Wer unter 7.500 Euro auf das Jahr verteilt abführen musste, der bekommt in aller Regel vom Finanzamt für das Folgejahr mitgeteilt, dass er seine Voranmeldung vierteljährlich abzugeben hat und wer über diesen Grenzwert von 7.500 Euro kommt, der muss seine Voranmeldung monatlich erledigen.

Noch mal vereinfacht zusammengefasst:

  • bis 1.000 Euro = befreit (jährlich mit Erklärung)
  • 1.000,01 - 7.500,00 Euro = vierteljährlich
  • über 7.500 Euro = monatlich

Eingereicht wird die Voranmeldung nur noch:

  • zwingend elektronisch

Dies bedeutet natürlich nicht, dass der ausgefüllte Vordruck eingescannt und auf eine CD gebrannt im Finanzamt abgegeben werden muss, sondern dass die Daten 'online' an das Finanzamt 'gesendet' werden müssen.

Dies geschieht entweder über die ELSTER oder über Programme, wie unter anderem Winston.app oder dem Steuererklärung.app.

In Österreich muss die Voranmeldung bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats auch elektronisch erfolgt sein.

In Deutschland besteht die Möglichkeit einer sogenannten 'Dauerfristverlängerung', so dass man einen Monat mehr Zeit hat, seine Voranmeldung zu erledigen. Den Antrag dazu stellt man mittlerweile auch nur noch elektronisch. Wer monatlich seine Voranmeldung abgibt, muss zusammen mit der Dauerfristverlängerung auch eine 'Sondervorauszahlung' mit anmelden; Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten - aber eine sogenannte '0-Meldung' mit abgeben.

Dies waren grob zusammengefasst die Pflichten, die man als Selbständiger im Hinblick auf die Umsatzsteuer zu beachten hat. Was damit nicht geklärt wurde, ist die Grundsätzliche Frage nach dem Warum.

Dazu müssen wir jetzt über Steuerträger und Steuerschuldner reden.

Denn die ganze Sache mit der Voranmeldung ist im Gunde nur eine große und immer wiederkehrende Frage nach der Schuld und wer in wessen steht.

Wenn ich einen iPod für mein Privatvergnügen erwerbe, dann habe ich zwar die 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlt – aber Apple Deutschland ist der Steuerschuldner. Ich bin der Steuerträger.

Apple muss die eingenommene Steuer abführen. Das ist genau so, wenn ihr zum Beispiel eine Webseite für einen Kunden gewartet habt.

Dann habt ihr auf die Rechnung ja die Umsatzsteuer 'dazugerechnet' und dies hoffentlich auch ordentlich ausgewiesen.

Eine kurze Übersicht, wie eine gültige Rechnung auszusehen hat, gibt es hier.

In diesem Fall seid also ihr der Steuerschuldner und der Kunde mit der Webseite auf dem neuesten Stand ist der Steuerträger. Ihr müsst also die eingenommene Steuer an das Finanzamt abführen.

Und jetzt drehen wir den Spieß ein klein wenig um. Ich war mal wieder im Apple Store und habe mir diesmal ein neues MacBook Pro angeschafft. Dieses aber nicht zu meinem Privatvergnügen, sondern unter anderem zum Schreiben dieser Webseite und dem Testen von Umsatz.

Apple ist immer noch der Steuerschuldner und auch, wenn ich die Umsatzsteuer erst einmal bezahlen muss, also der Steuerträger bin, so bin ich dies nur kurzfristig.

Und zwar genau bis zur nächsten Voranmeldung. Denn dann mache ich genau diese gezahlte Summe geltend.

Somit ist die Voranmeldung ganz plump ausgedrückt eigentlich nichts anderes als ein gegenseitiges Vorrechnen, wer denn jetzt noch wem was schuldet.

Unterm Strich bekommen wir dann entweder tatsächlich etwas vom Finanzamt erstattet oder müssen den ausgerechneten Betrag abführen.

Übrigens gibt es bei diesem Schuldfragenspiel in Deutschland einen Reibungsverlust von fast 20 Milliarden Euro jährlich.

Was jetzt noch fehlt, nach den Fragen nach dem Wann und dem Warum, ist die Frage nach dem Wie:

Die Sache mit der Umsatzsteuer